Edda Nebel
Marketing – PR – Verkaufsstarke Texte – rund um Bauen und Wohnen
Saarstr. 4, 50859 Köln
Telefon: 02234 – 389 67 75
E-Mail: info@eddanebel.de
Website: www.eddanebel.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE268251757
Edda Nebel/Dorothea Dühr www.publicvoices.de
Tobias Mühlmeister www.douu.de
Heidrun Hertel www.heidrunhertel.de
olly/Fotolia.de, Yabresse/Fotolia.de, shaiith/Fotolia,de, nunthapat/Fotolia.de, Friedberg/Fotolia.de, jefunne/Fotolia.de, Rawpixel.com/Fotolia.de.
Edda Nebel Marketing – PR – Verkaufsstarke Texte – rund um Bauen und Wohnen
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Kunden an Edda Nebel Marketing und PR rund um Bauen und Wohnen (Edda Nebel Marketing und PR) zustande. Ein gegenüber Edda Nebel Marketing und PR schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn Edda Nebel Marketing und PR die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt. Edda Nebel PR und Marketing hält sich an speziell ausgearbeitete Angebote 30 Tage gebunden. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind freibleibend.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Edda Nebel Marketing und PR erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Edda Nebel Marketing und PR arbeitet als selbstständiger Beratungsdienst. Edda Nebel Marketing und PR ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Kunden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung Objektivität zu wahren und die Interessen des Kunden – insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung von Dritten – in jeder möglichen Form zu vertreten. Edda Nebel Marketing und PR ist je nach Art und Umfang des Auftrages bei dessen Durchführung auf die Mitarbeit des Kunden angewiesen. Edda Nebel Marketing und PR verpflichtet sich, die zu treffenden Maßnahmen bei Auftragsdurchführung mit dem Kunden abzustimmen. Edda Nebel Marketing und PR hat dem Kunden die Entwürfe für Kommunikationskonzepte, eingeholte Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. Edda Nebel Marketing und PR wird die ordnungsgemäße Durchführung aller Maßnahmen überwachen.
Edda Nebel Marketing und PR verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen.
Edda Nebel Marketing und PR überträgt dem Kunden im Rahmen des vertraglichen Umfanges die Nutzungsrechte an den Werkleistungen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart. Ebenso wird Edda Nebel Marketing und PR dem Kunden keine offenen Dateien oder Layouts der Werkleistungen herausgeben, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart und entsprechend honoriert wird.
Technische oder sonstige Eigenschaften des Servers, auf dem Web-Sites des Kunden publiziert werden, werden von Edda Nebel Marketing und PR nicht zugesichert.
Edda Nebel Marketing und PR kann dem Kunden im Rahmen eines Internet-Auftrages die Möglichkeit der zeitlich beschränkten Nutzung einer in ihrem Besitz befindlichen Domain einräumen. Nutzt der Kunde die Domain, die sich vor Vertragsbeginn im Besitz von Edda Nebel Marketing und PR befand, hat er keinen Anspruch auf Herausgabe der Domain nach Beendigung der Vertragsbeziehungen oder des vereinbarten Zeitraumes.
Der Kunde ist für die Inhalte seiner Seiten verantwortlich und garantiert, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind und er die erforderlichen Rechte an den von ihm verwendeten Inhalten hat. Insbesondere garantiert er, dass er die erforderlichen Rechte an den Edda Nebel Marketing und PR übergebenen Vorlagen, Fotos, Modellen oder sonstigen Arbeitsunterlagen besitzt. Weiter garantiert der Kunde, dass die Form, der Inhalt oder der Zweck seiner in Auftrag gegebenen Printprodukte oder Web-Sites nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Kunde stellt Edda Nebel Marketing und PR insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
Der Kunde hat eine gewisse Mitwirkungspflicht und wird Edda Nebel Marketing und PR alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Materialien, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenfrei zur Verfügung stellen. Der Kunde wird Edda Nebel Marketing und PR rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen unterrichten.
Der Kunde wird die ihm vorgelegten Entwürfe für Kommunikationskonzepte, eingeholte Kostenvoranschläge und Terminpläne etc. innerhalb einer angemessenen Zeitspanne prüfen und Edda Nebel Marketing und PR die Freigabe für diese erteilen bzw. sofern noch Änderungen gewünscht sind, diese Edda Nebel Marketing und PR mitteilen.
Soweit der Kunde den Auftrag storniert, nachdem er verbindlich erteilt wurde und Edda Nebel Marketing und PR bereits mit den Arbeiten begonnen oder erste Ergebnisse zur Freigabe vorgelegt hat, ist der Kunde verpflichtet, Edda Nebel Marketing und PR von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und alle Verluste zu ersetzen, die sich aus solchen Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Zudem hat Edda Nebel Marketing und PR Anspruch auf Vergütung für die bereits vorbereiteten und bis dahin erbrachten Leistungen.
Der Kunde ist zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Honorars auch in dem Fall verpflichtet, dass er die eingereichten Ausarbeitungen nicht oder nicht in dem zunächst vertraglich vorgesehenen Umfang nutzt. Sollte der Kunde Edda Nebel Marketing und PR mit einer Präsentation oder Konzeption beauftragen, ohne dass ein Honorar zwischen den Parteien vereinbart wurde, gilt für diese Leistungen die übliche Vergütung als vereinbart.
Die Edda Nebel Marketing und PR erteilten Aufträge stellen Urheberwerkverträge dar, die auf die Erstellung eines Werkes und die Übertragung der erforderlichen Nutzungsrechte an dem Werk gerichtet sind. Edda Nebel Marketing und PR überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Dies ist in der Regel das Recht zur Vervielfältigung bzw. öffentlichen Zugänglichmachung der Werkleistung im vertraglich vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten Zweck. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Geht die Verwendung über den ursprünglich vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung und entsprechende Honorierung erforderlich. Edda Nebel Marketing und PR hat das Recht, auf den fertig gestellten Werken als Urheber genannt zu werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. In der Eigenwerbung hat Edda Nebel Marketing und PR das Recht auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen. Nach Fertigstellung der Werkleistung stehen Edda Nebel Marketing und PR bei Print Produkten bis zu fünf, mindestens jedoch zwei, Belegexemplare zu. Darüber hinaus hat Edda Nebel Marketing und PR das Recht eine Referenznennung auf ihrer Site aufzunehmen. Ob Edda Nebel Marketing und PR eine Referenznennung auf ihrer Site aufnimmt, und ob dies unter Nennung des Kunden erfolgt, steht im Ermessen von Edda Nebel Marketing und PR.
Vorschläge des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung weder ganz noch in Teilen bearbeitet und/oder verändert werden. Dies schließt auch eine Nachahmung der Arbeiten oder von Teilen der Arbeiten ein. Eine Weitergabe der Entwürfe und Arbeiten an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Edda Nebel Marketing und PR zulässig.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die von Edda Nebel Marketing und PR im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge, auch in abgewandelter Form oder durch Dritte, zu verwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.
Edda Nebel Marketing und PR erledigt die ihr übertragenen Aufträge gewissenhaft und sorgfältig. Sollte eine Lieferung dennoch Mängel aufweisen oder Anlass zur Reklamation geben, hat der Kunde sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, diese innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Werkleistung gegenüber Edda Nebel Marketing und PR schriftlich mitzuteilen. Liegt tatsächlich ein Mangel vor, hat Edda Nebel Marketing und PR das Recht, entsprechend der gesetzlichen Regelung zunächst Nachbesserung zu leisten. Geht die Nachbesserung fehl, hat der Kunde das Recht, die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder von dem Vertrag zurück zu treten.
Fehler, die aufgrund falscher oder ungenauer Angaben bei der Auftragsvergabe seitens des Kunden entstehen, begründen kein Recht auf Nachbesserung und schließen die vorgenannten Ansprüche ebenso wie Schadensersatzansprüche aus.
Edda Nebel Marketing und PR übernimmt keinerlei Haftung für Inhalte, Fotos, etc. die vom Kunden vorgelegt wurden und im Auftrag des Kunden realisiert und veröffentlicht wurden. Edda Nebel Marketing und PR legt Entwürfe, Reinzeichnungen, Internetseiten oder Konzeptionen dem Kunden zur Freigabe vor, damit dieser u.a. die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit eines Auftrages wie eine Publikation, Web-Site oder ähnliches trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze verstoßen.
Edda Nebel Marketing und PR haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages vorgelegten Werkleistungen einschließlich von Konzepten und Entwürfen.
Edda Nebel Marketing und PR haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Edda Nebel Marketing und PR nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalspflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die im Einzelfall vereinbarte Vergütung.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Edda Nebel Marketing und PR.
Falls im Angebot nichts anderes vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten: 1/3 bei Auftragsannahme, 1/3 nach fertiger Konzepterstellung, 1/3 nach Abnahme bzw. Übergabe der Leistung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach vollständig erbrachter Leistung bzw. den in diesem Absatz spezifizierten Teilleistungen zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechungsdatum ohne Skontoabzug. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Edda Nebel Marketing und PR ohne Abzug und zuzüglich der zurzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar.
Gerät der Kunde in Verzug, ist Edda Nebel Marketing und PR berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Edda Nebel Marketing und PR ist zulässig.
Liegen seitens Edda Nebel Marketing und PR begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden vor, behält sich Edda Nebel Marketing und PR das Recht vor, Vorauskasse zu verlangen.
Die Versendung von Arbeiten, sowie Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Verpackungs- und Transportkosten sind nicht im Angebot enthalten und fallen zusätzlich an.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Edda Nebel Marketing und PR die Leistungserbringung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Störung der Kommunikationsnetze, Restriktionen für die Datenübertragung auf Seiten des Kunden, Krieg, behördliche Anordnung, Streiks usw. – hat Edda Nebel Marketing und PR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Edda Nebel Marketing und PR die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen Edda Nebel Marketing und PR ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Kommt es aufgrund von Änderungswünschen des Kunden zu Zeitverzögerungen, verlängert sich die vertraglich vereinbarte Lieferungsfrist bzw. Terminabgabe um die Zeitspanne der durch den Kunden verursachten Verzögerung.
Für Leistungs- bzw. Lieferverzögerungen, die durch Werbeträger oder sonstige Drittbeauftragte verursacht werden, die keine Erfüllungsgehilfen von Edda Nebel Marketing und PR sind, haftet Edda Nebel Marketing und PR nicht.
Der Vertrag endet nach Lieferung und Abnahme der Werkleistung und Zahlung des vertraglich vereinbarten Honorars, wenn er nicht auf eine dauerhafte Leistungserbringung gerichtet ist. In letzterem Fall gilt die vertraglich vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Der Vertrag kann in diesen Fällen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit Edda Nebel Marketing und PR ist soweit – gesetzlich zulässig – Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
Edda Nebel Marketing und PR verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.